König(s)heuer
Wortklasse: Femininum
König(s)heuer (I)
Erklärung:
Abgabe an den Bischof von Münster.
Wort danach: König(s)hof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten