Wort davor: Konfiskationordnung

konfiszieren
Wortklasse: Verb
Erklärung: zur strafrechtlichen Bedeutung vgl. Konfiskation, seit Anfang 17. Jh. auch in allgemeinerer Anwendung belegt, zB.: (ungültige Münzen) aus dem Verkehr ziehen, ein Gebiet militärisch besetzen und zum Landesteil erklären.
sprachliche Erläuterung: Anf. 16. Jh. entlehnt aus lateinisch confiscare 'zur Staatskasse (fiscus) einziehen'.
vgl. heimfallen (V).

Wort danach: Konfiszierung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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