Wort davor: Konfiskatierecht

Konfiskation
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch confiscatio; Verfallserklärung und Vermögenseinzug zugunsten der Obrigkeit als Unrechtsfolge (Nebenstrafe oder selbständige Strafe bei Delikten unterschiedlichster Art).

Wort danach: Konfiskationordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten