Wort davor: Konfirmierung

Konfiskatierecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Recht des Landesherrn auf Einzug des Vermögens eines zum Tode Verurteilten.
sprachliche Erläuterung: nur nl. bezeugt.

Wort danach: Konfiskation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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