Wort davor: Konfirmatienbrief

Konfirmation
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: Anf. 15. Jh. aus lateinisch confirmatio 'Bestärkung', 'Bestätigung' entlehnt.

Konfirmation (I)
Erklärung: Bestätigung eines Rechtsgeschäfts, eines Rechtszustands oder einer rechtlichen Ordnung durch (wiederholte) obrigkeitliche Beurkundung.

Konfirmation (II)
Erklärung: die Urkunde über eine Konfirmation (I), vereinzelt auch über eine Konfirmation (III).
Konfirmation (III)
Erklärung: obrigkeitliche Bestätigung eines vorgeschlagenen oder gewählten Anwärters für ein (geistliches) Amt.
Konfirmation (IV)
Erklärung: Einsegnung eines getauften Christen; bei den Katholiken nur vereinzelt gebraucht anstelle von Firmung.

Wort danach: Konfirmation(s)brief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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