Wort davor: Konfeßbuch

Konfession
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: schon mhd. (um 1300 HeinrNeustadtApoll. V. 11837) als 'Beichte', 'Sündenbekenntnis' aus lateinisch confessio entlehnt, im 16. Jh. von d. Reformatoren aufgegriffen und neu bestimmt; aus d. lateinisch Rechtssprache stammt Bed. III.

Konfession (I)
Erklärung: Bekenntnisschrift, zuerst der Lutheraner (Augsburgische K.), später auch anderer reformatorischer Gruppen.

Konfession (II)
Erklärung: Glaubenslehre, religiöses Bekenntnis, im Anschluß an Bedeutung I zunächst und vorwiegend von Protestanten.
Konfession (III)
Erklärung: gerichtliches Geständnis, Schuldbekenntnis eines Angeklagten.

Wort danach: Konfession(s)stand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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