Wort davor: kondemnieren
Kondiktion
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch condictio; Klage auf Rückgewähr einer Sache oder Leistung, die der Beklagte ohne genügenden Rechtsgrund erlangt hat.
- Belegtext:
es haben sich die scheppenstüele [Leipzig u. Wittenberg] mit einander verglichen, wan wegen verspieleten gelts oder guts rechtbelerung bei ihnen gesucht wird, das sie auf solche
sachen vermügen sechsischen recht nicht sprechen wollen; es tete sich dan aus allen umbstenden befinden, das solches, so gefordert, betrüglicher weise oder aber auch felschlich erlanget, oder es weren
unmüntige, desgleichen unverstendige, albere leute zu dem spiel bewogen und vorleitet und ihnen das ihre arglistiger weise abgewonnen: auf solche und dergleichen velle soll die condiction
desjenigen, so verspielet und bezalet, zugelassen und daruber, was recht ist, erkant werden
Datierung: 1571
Fundstelle: QNPrivatR. I 2 S. 307
- Belegtext:
obwohl das spielen ueber einen ducaten die gemeinen rechte verbothen und dessen, was darueber verspielet worden, die condiction oder wiederforderung dem, der verspielet hat, gestatten
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 361
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
condiction ... condictio indebiti ist eine in den gemeinen rechten gegruendete klage auf die person, vermoege deren der klaeger von dem beklagten dasjenige, so er ihm aus irthum,
da er es nicht schuldig gewesen ist, entrichtet, wieder zurueck fordert
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1026
Wort danach: Konditie
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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