Wort davor: kondemnieren

Kondiktion
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch condictio; Klage auf Rückgewähr einer Sache oder Leistung, die der Beklagte ohne genügenden Rechtsgrund erlangt hat.

Wort danach: Konditie

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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