Wort davor: Kompulsorie

Komtur
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Verwaltungsträger eines geistlichen Ritterordens.
sprachliche Erläuterung: aus mlat. commendator 'Befehlshaber', wobei einige Lautformen auf frz. commandeur verweisen; in vielen Formen, auch der Nbf. komturer, belegt und mit den Besitzungen des geistlichen Ritterorden verbreitet.

Komtur (I)
Erklärung: Vorsteher eines Konventhauses oder (als Landkomtur) einer Ordensprovinz.

Komtur (II)
Erklärung: kleiner K.: beim Deutschen Orden Verwalter, dem die Handwerker und Dienstleute unterstehen.

Wort danach: Komturamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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