Wort davor: Kompromißzettel
kompromittieren
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch compromittere 'sich auf e. Schiedsverfahren einigen'.
kompromittieren (I)
Erklärung:
sich auf einen oder mehrere Schiedsrichter einigen, einen Rechtsstreit durch einen Schiedsrichter austragen.
- Belegtext:
kamen ... vor uns an gerichte beide parthien umb sachen, zweiungen und missellunge, die sie wider eynander hatten, und uf ietweder syt uns gewilkurt und kompromittiert ... haben,
also daz wir nach iglicher parthien ansprachen und antwurten eyn recht sprechen sulten
Datierung: 1364
Fundstelle: TrierWQ. 344
- Datierung: 1368
Fundstelle: Lacomblet,UB. III 580
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- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Belegtext:
is die sake ... an em gecompromitteert, by eenre pene van l olde schilde to rechtte offte ter mynnen naest den besten rechtte te scheiden
Datierung: 1458
Fundstelle: MnlWB. III 1748
- Datierung: 1481
Fundstelle: LübRatsurt. IV 179
- Belegtext:
sie beidersiet ... uff die ... verwanten des ertzbischofflichen stiffts ... compromittirt und gestalt haben sie allenthalb nach yren furbrengen in der gute adder mit rechte zu entscheiden
Datierung: 1482
Fundstelle: BergeUB. 322
- Datierung: 1528
Fundstelle: BayrStChr. 80
- Belegtext:
compromittirn, ist veranlassen, als so beyde partheyen sich in etliche erbare vnd verstendige personen verwilkorn, was dieselbigen zwischen jhnen sprechen vnd erkennen, es dabey bleiben zulassen
Datierung: 1562
Fundstelle: Gobler,GerProz. 8r
- Belegtext:
gegen beider oder einer partheien freien willen solle keine genüthiget werden, außerhalb rechtens zu compromittiren oder einigen spruch anzunehmen, sonder, da sie sich nicht willig
wollen vertragen laßen, sollen sie an das ordentliche recht, geistlich oder weltlich, sich daselbst der gebühr entscheiden zu laßen gewiesen werden
Datierung: 1580
Fundstelle: TrierWQ. 78
- Datierung: 1594
Fundstelle: RAbsch. III 431
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- Datierung: 1616
Fundstelle: Henisch 612
- Fundstelle: PreußLR. 1620 I 20
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
compromittiren, angeloben, bewilligen, verheissen und versprechen, gegen versprechen etwas zu thun, oder eines schied-richters urtheil nachzukommen, und an solchen sich begnuegen lassen
Datierung: 1710
Fundstelle: Nehring,Lex. 109
- Datierung: 1718
Fundstelle: BrschwLO. II 537
- Belegtext:
nach den gemeinen rechten ist es nicht verstattet, auf den ordentlichen richter zu compromittiren; allein in Teutschland sind dergleichen compromissa, wie die practici bezeugen, gebraeuchlich
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 983
- Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VIII 298
- Belegtext:
eigentlich kann man nur auf personen, welche der rechte kundig sind und richters-stelle vertreten koennen, compromittiren
Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VIII 299
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 996
- Belegtext:
sollten sich zwischen den gemeinden streitigkeiten ergeben, ist in selben die obrigkeit der ordentliche richter. doch bleibt es ihnen unverwehrt, auf einen schidsrichter zu compromittieren
Datierung: 1797
Fundstelle: SGallenAbteiRQ. II 1 S. 418
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1800
Fundstelle: RepRecht V 336
kompromittieren (II)
Erklärung:
jn. bei Stimmengleichheit durch einen Schiedsmann zu einem geistlichen Amt wählen.
- Belegtext:
mooghen niet [z. Abt] gecooren werden, daer en weer in der compromissie toghedaen, dat sie kiesen mochten van hem selven of van anderen, ooc alsulcke kiesinge sal men voirt kundighen
by yemant, in welken compromittiert is by waerden des ghetaels van een
Datierung: um 1460
Fundstelle: MnlWB. III 1748
Wort danach: Kompulsorial
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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