Wort davor: Kompetenzgeld
Komplize
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
durchweg im Pl. gebr. als complicen, nl. im 16. Jh., dt. im 17. Jh. aus d. lateinisch Rechtssprache entlehnt und von d. frz. Form complice in Schreibung und Aussprache bis heute beeinflußt, zu spätlat. complex, pl. complices 'Verbündete', 'Teilnehmer', das noch keine Bedeutungsverschlechterung kennt.
Komplize (I)
Erklärung:
Miterbe (I).
- Belegtext:
niemant en derf langher met sijne mede-erfghenamen ofte complicen blijven sittende in ghemeijne onverdeijlde goeden dan hun en belieft
Datierung: 1569
Fundstelle: CoutKiel 568
Volltext
- digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
Komplize (II)
Erklärung:
Teilnehmer an einer Straftat, Mittäter.
- Belegtext:
etlichen seiner mithelfer und complicen
Datierung: 1681
Fundstelle: Schulz,FremdWB. I 370
- Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. 78
- Datierung: 1724
Fundstelle: Hönn,Betrugslex. 113
- Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 1161
Faksimile
- Belegtext:
wenn mehrere zu demselben verbrechen mitgewirkt haben, so werden alle diejenigen, welche vorsaetzlich etwas thun oder unterlassen, um das verbrechen selbst oder die gesetzwidrige absicht des verbrechers
zu befoerdern, mit dem namen der complicen, conspiranten, theilnehmer, mitgehuelfen, mitschuldigen oder mitverbrecher belegt
Datierung: 1800
Fundstelle: RepRecht V 330
Wort danach: komponieren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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