Wort davor: Kompensationsrecht
kompensieren
Wortklasse: Verb
Erklärung:
aufrechnen.
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch compensare 'gegeneinander abwägen', 'ausgleichen'.
- Belegtext:
wo ... der cleger etwas scheins ainer beweisung und doch ungnugsam fürbrecht, ... so sol der antworter uf berainigung seins aids ledig ertailt und die scheden compensirt werden
Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 54
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
up angetögede dre termine mot ok dat ehegeld soluto matrimonio ... entrichtet ... werden ... sturve de fruwe binnen den terminen unbeervet, he mach reken edder compensiren
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 151 § 6
- Belegtext:
compensirn ist vergleichen, eines gegen dem andern auffheben, als wenn ein vnkost gegen dem andern, ein missethat gegen der anderen auffgehaben wirdt
Datierung: 1562
Fundstelle: Gobler,GerProz. 8v
- Datierung: 1574
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 252
- Belegtext:
die beederseits aufgeloffne, gerichts-, reiß-, zehrungs- und andere unkosten [werden] gegeneinander aufgehebt und compensirt
Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. I 257
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1710
Fundstelle: Nehring,Lex. 108
- Belegtext:
compensiren heißt einem glaeubiger eine der summe, die er fordert, gleiche summe, die er selber schuldig ist, zur zahlung angeben. ... wenn die summen einander nicht gleich sind,
so heißt man es alsdenn abziehen oder abrechnen
Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VIII 295
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 16 § 306
Wort danach: Kompension
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten