Wort davor: Kompellierungsmittel

Kompensation
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Tilgung einer Forderung durch Aufrechnung mit einer gleichartigen Gegenforderung, auch übertragen auf strafrechtliche Tatbestände (Diebstahl, Ehebruch, Beleidigung).
vgl. Abrechnung (II), Abzug (I 3), Aufrechnung (II), Gegenrechnung (II), kompensieren, Wettschlagung.

Wort danach: Kompensationsabzug

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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