Wort davor: Kompaß

Kompaßbrief
Wortklasse: Maskulinum

Kompaßbrief (I)
Erklärung: Rechtshilfeersuchen eines Gerichts an das zuständige Gericht um Zeugenvernehmung oder Urteilsvollstreckung, aber auch die Bitte, eine Zeugenvernehmung durch das an sich unzuständige ersuchende Gericht vornehmen oder die Zeugen zum ersuchenden Gericht reisen zu lassen.
vgl. Bittbrief (III), Ersuchschreiben, Ersuchungsbrief, Ersuchungsschreiben, Hilfsbrief, Kompaß (I), Kompaßschreiben, Kompulsorialbrief, Requisitorialbrief, Subsidialbrief, Subsidialschreiben.

Kompaßbrief (II)
Erklärung: Geleitsbrief, Paß.
vgl. Fördernisbrief.

Wort danach: Kompaßschreiben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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