Wort davor: Komparitionstag
Kompaß
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
sprachliche Erläuterung:
aus der lateinischen Rechtssprache.
Kompaß (I)
Erklärung:
Rechtshilfeersuchen, wie Kompaßbrief (I).
- Belegtext:
wan ein person jar und tag oder lenger in dem bann ist und des bannes nit enachtet, als dan ein richter, der den persone also gebannet hette, dem werntlichen gericht schriben mag ein compass
nach herkommen der gewonheit und mag dass werntlich gericht bitten umb hilf, den bennigen mit werntlichem gericht zu bezwingen, als gewonlich ist, und wan dem werntlichen gericht ein compass geschriben
were, so sall man das compas besagen ... item in allen briefen uf compas sall man scriben erst an: den personen, von des wegen einer gebannet ist oder der die briefe an gericht brenget, darnach den gerichtspersonen,
die zu gericht sitzen, darnach die briefe, die an gericht bracht worden, were die sigelt und geben hatt, und die materiam und den begriffe, als die brief inhabent und besagent, darnach sall man ruren
das compas nach heischunge, als die hernach usswisent
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MainzGFormel 91
- Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 45
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
literae mutui passus, compaß, seindt die schrifften, dardurch ein richter den andern ersucht, die personen, so vnder desselbigen gerichtszwang gesessen, wie die von den partheien
genent vnd angezeygt werden, der warheyt zu stewer zuuerhoeren vnd derselbigen sage eygentlich beschreiben vnd verschlossen jhme zuo zuschicken
Datierung: 1562
Fundstelle: Gobler,GerProz. 6v
- Datierung: 1567
Fundstelle: KrefeldUB. IV 118
- Datierung: 1579
Fundstelle: WittgensteinLR. 90
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1621
Fundstelle: SchwäbWB. IV 598
- Fundstelle: FrankfRef. 1578 fol. 53v
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Kompaß (II)
Erklärung:
"Bekanntgabe der Verhängung des Bannes durch den geistlichen Richter" Lasch-Borchling II 621.
Wort danach: Kompaßbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten