Wort davor: Kommiß

Kommissar
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: aus mittellateinisch commissarius 'Beauftragter', 'Stellvertreter', vom 15. bis zum 17. Jh. meist in der Form commissari (auch Plural), im Plural meist commissarien; im 18. Jh. auf Grund des französischen commissaire auch als commissair belegt.

Kommissar (I)
Erklärung: Beauftragter, Bevollmächtigter, Machtbote einer übergeordneten amtl. Instanz, der mit Aufgaben der Rechtsprechung, Verwaltung, Repräsentation oä. betraut ist.

Kommissar (II)

Wort danach: Kommissariat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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