Belegtext:
wann dann solchem keyserlichen muenzs edict ... zugehorsamen oder aber die comminirte ernstliche straff gegen die verachter vnd vbertretter furzunehmen sich gebuehren will Datierung: 1571
Fundstelle:CCNass. I 364
Belegtext:
es soll aber dem claeger auch zugelassen und erlaubt seyn, auf seines gegenteyls erkanten ungehoorsam von unserm hof-gerichte einen gebots-brif oder ein monitorium mit einverleibter comminirter
strafe zu begaeren und außzubringen, darin dem gegenteyl geboten werde, nochmals auf einen bestimten tag bey vermeidung solcher strafe in recht zuerscheinen Datierung: 1663
Fundstelle:SlgOrgVerwGBrschw. 260