Wort davor: Kommerzienkollegium
Kommerzienrat
Wortklasse: Maskulinum
Kommerzienrat (I)
Erklärung:
für die Entwicklung und Belebung des Handels zuständige Person; auch bloßer Ehrentitel.
- Datierung: 1690
Fundstelle: BrschwLO. I 1013
- Belegtext:
es hat auch ein regente, der vor das établissement seiner commercien besorgt seyn will, dahin zu sehen, daß gewisse tuechtige und geschickte commercien-raethe bestellet werden,
welche auf die handlung zu wasser als zu lande wohl acht haben
Datierung: 1718
J.B.v. Rohr, Einleitung z. Staats-Klugheit ... (Leipzig 1718) 926
- Belegtext:
in grossen staaten sind nicht selten ein oder mehrere collegia solcher land- und commerzien-raethe erforderlich; in kleinen laendern aber koennen ein oder zwei personen hierzu hinreichend seyn
Datierung: 1752
J.D. Aßmuth, Abhandlung von d. Pflichten der Regenten II (Lemgo 1752) 277
- Belegtext:
in jedem wichtigen seehafen oder handelsplatze ... muß ein einzelner commercienrath vorhanden seyn, der die dasigen handlungs- und manufactur-angelegenheiten unter vorschrift des
commercien- und manufactur-collegii zu besorgen hat
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. I 241
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- Belegtext:
der commercien-rath, ein fuerstlicher rath, der fuer die aufnahme des handlungswesens zu sorgen hat, oft aber auch weiter nichts ist als ein hof-factor, der fuer die anschaffung
der beduerfnisse des hofes sorge traegt und alsdenn zuweilen auch commercien-commissarius heißt
Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VIII 244
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 118
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1788
Fundstelle: KurpfSamml. III 452
Kommerzienrat (II)
Erklärung:
Behörde, Hofstelle (I) zur Förderung der Handelstätigkeiten.
- Belegtext:
einen besonderen commercien-rath zu etabliren, also daß derselbe alle commercia, manufacturen, zucht-, arbeit- und waisen-hauß, handlungs-, krämer- und handwercks-, flotz- und
bergwercks-sachen, tabacs-cultur, land-post-wesen, straßen-besorgung, auch übriges zu diesem vorhaben dienliches über sichnehmen ... möge
Datierung: 1709
Fundstelle: Wintterlin,BehWürt. I 100 Anm. 1
- Belegtext:
mein commercien-rath künftighin von allen anderen hofstellen abgesöndert und mit einem eigenen praesidenten so wie mit eigenen, bey keinen anderen stellen angestellten räthen besetzet werden solle
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 343
- Belegtext:
ich habe meines höchsten dienstes zu seyn befunden, meine commercien-haupt-stelle in der ihr bishero eingeraumten activität zu belassen und in verfolg dessen selbe unter dem namen meines commercien-raths
als eine ohnmittelbare hofstelle zu bestätigen
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 344
- Datierung: 1765
Fundstelle: Pütter,JurPraxis I 247
Wort danach: komminieren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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