Wort davor: Kommerzienkollegium

Kommerzienrat
Wortklasse: Maskulinum

Kommerzienrat (I)
Erklärung: für die Entwicklung und Belebung des Handels zuständige Person; auch bloßer Ehrentitel.

Kommerzienrat (II)
Erklärung: Behörde, Hofstelle (I) zur Förderung der Handelstätigkeiten.

Wort danach: komminieren

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