Wort davor: Kommerziengericht
Kommerzienkammer
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Behörde zur Förderung des Wirtschaftslebens.
- Belegtext:
weilen die comercien-cammeren von zimlich großem gewalt und authoritet, auch mit hochansehenlichen ehrenglideren bestellet und also einer anderen subordinierten cammeren nit wohl underwürffig gemacht werden kan
Datierung: 1696
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 635
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1700
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 520
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1710
Fundstelle: HessSamml. III 631
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- Belegtext:
haben wir ... eine commercien-cammer aufgerichtet, welche bestehet aus einem directeur ueber alle commercien, fabriquen, manufacturen, kuenste und handwercker in unsern landen,
welcher darinnen das praesidium fuehrt; von vier consuls, so ihren rath und meynung mit beytragen; einen einnehmer, welcher die einnahm und ausgab ... verrechnen soll, und einem secretario, so das protocoll
dabey zu fuehren und die expeditiones zu verrichten hat
Datierung: 1710
Fundstelle: HessSamml. III 634
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Wort danach: Kommerzienkollegium
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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