Wort davor: Kommendist
Kommendsteuer
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Bedeutung?
- Belegtext:
ob sich die bambergischen durch geistlich oder ander furnemen untersten wurden, die anhengigen filial der pfarr zum Hof mit der commendstewr oder anderm furnemen zu beschweren,
des soll inen durch den haubtman nit gestatt ... werden
Datierung: 1502
Fundstelle: QFürstentBayreuth I 1 S. 144
Wort danach: Kommentschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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