Wort davor: kolligieren

Kölmer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: zu kulmischem Recht (Kulmer Handfeste 1233) angesiedelter freier Bauer im ursprünglich Deutschordensland.

Wort danach: kölnisch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten