Wort davor: kolligieren
Kölmer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
zu kulmischem Recht (Kulmer Handfeste 1233) angesiedelter freier Bauer im ursprünglich Deutschordensland.
- Belegtext:
befreyen sie demnach, daß sie hinfort freyer geburt sein, sich solcher nicht weniger als andere coelmer ... freyen und gebrauchen sollen
Datierung: 1567
Fundstelle: PrivStPreuß. 81
- Datierung: 1736
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 358
- Datierung: 1775
Fundstelle: NCCPruss. V 3 Sp. 243
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
coellmer sind in Preußen besitzer derjenigen landgueter, die das culmische privilegium haben
Datierung: 1785
Fundstelle: Hennig,PreußWB. 45
Wort danach: kölnisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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