Wort davor: Kollektenrechnung

Kollektensteuer
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Vergütung für die Einsammler von Geldspenden, von den gesammelten Beträgen abgezweigt.

Wort danach: kollektieren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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