Wort davor: Kollektoreigefälle

Kollektur
Wortklasse: Femininum

Kollektur (I)
Erklärung: im kirchlichen Bereich die Befugnis des Pfarrers, von den Gemeindemitgliedern Beiträge für den Unterhalt der Pfarrei einzusammeln.

Kollektur (II)
Erklärung: Amt, das die kirchlichen Einkünfte verwaltet.
Kollektur (III)
Erklärung: Sammlung für eine Lotterie.

Wort danach: Kollekturrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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