Kollektur
Wortklasse: Femininum
Kollektur (I)
Erklärung:
im kirchlichen Bereich die Befugnis des Pfarrers, von den Gemeindemitgliedern Beiträge für den Unterhalt der Pfarrei einzusammeln.
Wort danach: Kollekturrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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