Wort davor: Kollegium
Kollekte
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch colligere zusammentragen; zunächst fast ausschließlich im kirchlichen Bereich für: Gebet, Fürbitte, Agende gebraucht; jüngere Bedeutung:.
Kollekte (I)
Erklärung:
in Kirchengemeinden, bei Zünften oder Gilden die Einsammlung von Geldspenden zur Bestreitung gemeinschaftlicher Aufgaben.
- Belegtext:
solch collecten zu stain und holz, auch zu hochfart des vergenclichen tempels gesamelt und geben sein worden
Datierung: 1528
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Sehling,EvKO. X 660
- Belegtext:
[zu Kirchenbau u. -erhaltung] können die geistlichen obern die bewilligung einer collekte bey dem staate nachsuchen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 750
- Belegtext:
die collecten sind ... entweder ordentliche oder außerordentliche. beide verwilligt in der regel das consistorium ... mit landesherrlicher genehmigung ... außerordentliche collecten setzen eine besondere veranlassung voraus
Datierung: 1821
Fundstelle: Ledderhose,HessKR.2 456
Kollekte (II)
Erklärung:
Steuer auf Haus- und Grundbesitz.
- Belegtext:
sollen auch ... die catastra produciret ... und uff solchen fueß gesetzet werden, daß die collecten darnach ... richtig eingetrieben werden können
Datierung: 1677
Fundstelle: MittKiel 25/26 (1909) 637
- Datierung: 1711
Fundstelle: MittKiel 25/26 (1909) 692
Kollekte (III)
Erklärung:
von der Obrigkeit aus besonderem Anlaß ausgeschriebene Steuer.
- Belegtext:
der herrschafften landtsfuerstliche und andere onera, collecten, schatzung, frohn und diensten in mercklichen abgang geraten
Datierung: 1655
Fundstelle: CCNass. II 38
- Datierung: 1721
Fundstelle: HessSamml. III 852
Faksimile
- Datierung: 1775
Fundstelle: Moser,Beitr. 648
Wort danach: Kollekt(en)buch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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