Wort davor: Kollegium

Kollekte
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch colligere zusammentragen; zunächst fast ausschließlich im kirchlichen Bereich für: Gebet, Fürbitte, Agende gebraucht; jüngere Bedeutung:.

Kollekte (I)
Erklärung: in Kirchengemeinden, bei Zünften oder Gilden die Einsammlung von Geldspenden zur Bestreitung gemeinschaftlicher Aufgaben.

Kollekte (II)
Erklärung: Steuer auf Haus- und Grundbesitz.
Kollekte (III)
Erklärung: von der Obrigkeit aus besonderem Anlaß ausgeschriebene Steuer.

Wort danach: Kollekt(en)buch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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