Wort davor: Kollegiatstift
Kollegium
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung:
aus dem Lateinischen.
Kollegium (I)
Erklärung:
Gemeinschaft gleichrangiger Mitglieder.
- Belegtext:
so was by den ghemeenen college van scepenen van B. verclaerst, dat de heesscheghe sculdich was
Datierung: 1451
Fundstelle: CoutBruges I 452
- Belegtext:
van den collegie van den burghermeysters der ... stede
Datierung: 1565
Fundstelle: NlWB. III 2065
- Belegtext:
wie in andern städten neben dem collegio senatus ein ander collegium aus der burgerschaft ist, so die ... burgerschaft praesentiret ..., also ist in der stadt K. das collegium der 16 und 32 männer
Datierung: nach 1677
Fundstelle: MittKiel 25/26 (1909) 640
- Belegtext:
das churfuerstliche collegium ... ist das erste unter denen dreyen reichs-collegiis und wird ihme diser rang von denen beeden uebrigen ... nicht streitig gemacht
Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 33 S. 430
- Belegtext:
das zweite reichsständische kollegium machen die reichsfürsten aus, welche teils geistliche teils weltliche sind
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 491
- Belegtext:
das dritte reichsständische collegium besteht in den freien reichsstädten, welche sitz und stimme auf dem reichstag haben, dem kaiser und reich unmittelbar unterworfen ... sind
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 499
- Belegtext:
das kurfürstliche kollegium besteht aus den acht kurfürsten
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 46
- Belegtext:
alle diese [Reichsstände] zusammen machen ein kollegium aus, an dessen einwilligung der kaiser in wichtigen dingen gebunden ist und welches der reichstag heißt
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 47
- Datierung: 1797
Fundstelle: HohenzollForsch. 1 (1892) 34
- Belegtext:
ein collegium ist ... eine vom staate genehmigte oder veranstaltete gesellschaft mehrerer buerger, welche nach einer durch gesetze oder herkommen bestimmten ordnung einen ihrer
besorgung besonders anvertrauten theil der staatsgeschaefte mit vereinigten kraeften, in dazu angesetzten versammlungen, verhandeln, darueber nach der stimmenmehrheit der mitglieder gemeinschaftliche
beschluesse fassen, die vollziehung derselben bewirken und deshalb vom staate mit den noethigen hilfsmitteln und rechten versehen sind
Datierung: 1798
Fundstelle: Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 63
- Datierung: 1803
Fundstelle: Philipp,WBSächsKR. 172
- Datierung: 1818
Fundstelle: Landsberg,Gutachten 190
Kollegium (II)
Erklärung:
Erziehungsanstalt.
- Belegtext:
das collegium zu s. Otten ist eine lautere bubenschule
Datierung: 1539
Fundstelle: PommVis. I 289
Wort danach: Kollekte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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