Wort davor: Kollegiat(en)kirche

Kollegiatstift
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die Gesamtheit der einer Kollegiatenkirche zugehörigen Geistlichen als Körperschaft, auch die von dieser getragene Anstalt (zB. Schule).

Wort danach: Kollegium

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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