Wort davor: Kollegiat(en)kirche
Kollegiatstift
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
die Gesamtheit der einer Kollegiatenkirche zugehörigen Geistlichen als Körperschaft, auch die von
dieser getragene Anstalt (zB. Schule).
- Belegtext:
sollen auch in allen clöstern, collegiatstiftern und anderen kirchen ... viel meß celebriret werden
Datierung: 1494
Fundstelle: QFBistWürzb. XI 87
- Belegtext:
wir dann befunden ..., das khayser Friedrich der dritte solches collegiat stüfft, welches mit geistlicher jurisdiction dem stüfft P. incorporiert gewesen, ... durch den h. röm.
stuel zu einem völligen bistumb aufrichten, mit aller geistlichen jurisdiction vom bistumb P. eximinieren vnd dem röm. stuel hinfortan ... vndterwerffen
Datierung: 1611
Fundstelle: ZRG.2 Kan. 52 (1966) 258 Anm. 434
- Datierung: 1658
Fundstelle: SchweizId. X 1471
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1701?
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 244
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VI 213
- Belegtext:
saemtliche kanoniker der aufgeloeßten kollegiatstifter sollen sich ... der pruefung fuer das pfarramt unterziehen
Datierung: 1812
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern III 23
Wort danach: Kollegium
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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