Wort davor: Kollation(s)recht
Kollatsch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
ein rundgeformtes Gebäckstück als Abgabe in Leiheverhältnissen sowie an die Gemeindemitglieder bei dem Erbeintritt eines Ortsfremden.
sprachliche Erläuterung:
aus dem slawischen kolac« (E. Eichler, Etym. WB. d. slaw. Elemente im Ostmitteldeutschen (Bautzen 1965) 65f.); vergleiche die in DRW. IV 988 selbständig geführte österreichische Sonderform Golatsche.
- Belegtext:
servit dominae abbatisse cum una torta r. kolacz
Datierung: um 1380
G. Bellmann, Slavoteutonica (1971) 144
- Belegtext:
drey acker lengut gebenn einenn koliczsch
Datierung: 1534
Fundstelle: Haltaus 1108
- Belegtext:
danken wir dem erbarn rath ..., dass sie uns rat und hulfe thun, was wir recht haben als diejenigen, die mit den in kolazsch setzen, was dievon C. in kolazsch recht haben, das haben wir zu T. auch recht
Datierung: 1553
Fundstelle: Rößler,Dorfw. p. 31
- Belegtext:
muss er [Ortsfremder] solches vermeint erbteil um ein kolatschen ablosen, da im aber der gedacht zu schwer sein, so soll er solches ablosen um den dritten pfennig
Datierung: 1584?
Fundstelle: Rößler,Dorfw. p. 30
- Belegtext:
ein brod von einem hallischen viertel mehl gebacken, die koletzschen (collation) genannt
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1108
Wort danach: Kollatur
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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