Wort davor: kollationieren

Kollationiergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Kanzleigebühr, die für den Vergleich zweier gleichlautender Schriftstücke erhoben wird.

Wort danach: Kollation(s)recht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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