Wort davor: Kolbenschöffe

Kolbenträger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der als Waffe oder Amtszeichen einen Kolben (I) trägt, insbesondere der 1Büttel.

Wort danach: kollateral

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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