Wort davor: kolbeln

Kolben
Wortklasse: Maskulinum, vereinzelt Femininum

Kolben (I)
Erklärung: Knüppel mit verdicktem Ende.

Kolben (I 1)
Erklärung: Waffe als Gegenstand von Strafvorschriften.

Kolben (I 2)
Erklärung: im Zweikampf.
Kolben (I 3)
Erklärung: Strafwerkzeug.
Kolben (I 4)
Erklärung: Ladungszeichen.
Kolben (I 5)
Erklärung: im mittelalterlichen Wallis Symbol für die Teilnahme an einem Aufruhr.
Kolben (II)
Erklärung: übertragen.

Kolben (II 1)
Erklärung: auf die Person, die einen Kolben (I) trägt, Gerichtsdiener, 1Büttel.
Kolben (II 2)
Erklärung: auf das Amt des Gerichtsdieners.

Wort danach: Kolbenfechten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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