Wort davor: Kohlbergsordnung
Kohle
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Brennstoff in Form von Holz- oder Steinkohle.
sprachliche Erläuterung:
zu Wortformen und Genus vergleiche Kluge20 388.
Kohle (I)
Erklärung:
rechtl. als Grenzzeuge unter Grenzzeichen.
- Belegtext:
wann man new ecker mist, ... mit rain vnd mit gemerkhen, es sei stein oder kolen, die man in grossen höfen in die erde grebt, vnd steinhauffen darauf legt, ader semlich ander dink,
mercket man die mass der ecker, das die niemant prech
Datierung: 14. Jh.?
Fundstelle: BrünnRQ. 220
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll ein jeder stein ehlen hoch boben erden gesatzt und mit kreutzer boben auch unden in der erd gehauen seyn, auch bei einem jeglichen drei kleine stein und kohlen ... gelegt,
auch, wie margsteins recht und gewohnheit ist, gesetzt, die auch beide theil alle zehen jahr einmahl besichtigen sollen
Datierung: 1535
Fundstelle: Zangen,Beitr. 215
- Belegtext:
men mot kalen, glass, klein tegelgrus under den steinen, an den bomen tekene, under den graven settende steine finden
Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Rügen
Fundstelle: Rechtswahrzeichen II
- Belegtext:
na uthwisunge der kulen, so dar entwischen gegraven syn
Datierung: 1558
Region/Autor/Textsorte:
Flensburg
Fundstelle: Rechtswahrzeichen II 70
- Datierung: 1696
Fundstelle: NeuburgKollBl. 105 (1950/51) 36
- Belegtext:
an etlichen orten nehmen sie an statt solcher steinlein oder nebst denenselben zerbrochene ziegelsteine, scherben oder glaesser, kohlen
Datierung: 1723
J.J. Beck, Tractatus de Jure Limitum ... (Nürnberg-Frankfurt 1723) 34
- Datierung: 1756
Fundstelle: LuxembW.(Majerus) I 305
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Kohle (II)
Erklärung:
glühende Kohle als Indiz für Brandstiftung.
- Belegtext:
hweerso ma een man bitiget, dat hi nachtes habbe faren mit ... gliander coele toe enis sikeris mannes huse, ende him al syn gued of barnt
Fundstelle: Richth. 77
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Kohle (III)
Erklärung:
bei Ordal.
- Belegtext:
der angeklagte mußte entweder ein gluehendes eisen in der hand tragen ... oder ueber ein gluehendes pflugschaar oder kohlen mit bloßen fueßen ... gehen und in jeder dieser proben unbeschaedigt bleiben
Datierung: 1801
Fundstelle: Rößig,Altertümer 330
Wort danach: Kohlenakzisemeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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