Wort davor: Kohleungeld

Kohlgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Entgelt für die Erlaubnis, im Wald das zur Herstellung von Holzkohle benötigte Holz zu schlagen.

Wort danach: Kohlgewerke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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