Wort davor: Köhler

Kohl(e)recht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die in der Regel vom Grundeigentümer vergebene Befugnis, Holzkohle zu brennen.

Wort danach: Köhlerlehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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