Wort davor: Kohl(en)vogt
Kohlenzehnt
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Abgabe eines Teils des Kohleaufkommens beziehungsweise dessen Gegenwert in Geld an den Landesherrn auf Grund des Bergregals.
- Belegtext:
des kohlen-zehenden seind wir, als eines dem landes-fuersten competirenden regals, unstreitig berechtiget, koennen uns auch dieser gerechtigkeit nicht begeben
Datierung: 1649
Fundstelle: Lünig,CollN. 1047
- Belegtext:
der kohlen-zehent in der grafschaft M. soll fortwaehrend als landesherrliches regal erhoben, jedoch ... soll von denjenigen kohlen, welche sie zu ihrem eigenen hausbedarf ...
graben lassen und verbrauchen werden, der zehente nicht gefordert ... werden
Datierung: 1649
Fundstelle: Scotti,Cleve I 273
Wort danach: Kohlenzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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