Wort davor: Kodder

Kodizill
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: eine vor (fünf) Zeugen errichtete letztwillige Verfügung, nicht so formgebunden wie das Testament, aber ohne Möglichkeit der Erbeinsetzung.

Wort danach: Kogge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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