Wort davor: Kodder
Kodizill
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
eine vor (fünf) Zeugen errichtete letztwillige Verfügung, nicht so formgebunden wie das Testament, aber ohne Möglichkeit der Erbeinsetzung.
- Belegtext:
die ... codicillen ... die vor uns in unserm rat oder vor gericht aufgericht werden, sollen die kreftigisten bestand haben
Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 157
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- Belegtext:
wo aber ymants in seinem gescheft und letzten willen kainen erben setzen, sonder die erbschaft den negst iren gesipten ... zusteen lassen und wolt doch iren letzten willen ordnen, was hingeben und beschaiden,
das haist, kain testament aigentlich zu reden - es mag aber sunst ain letzter will, als ain codicill oder gab von tods wegen genennt werden - solchs sol auch inmassen wie die testament aufgericht werden
Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 157
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- Belegtext:
codicill. ist ein verordnung eines letsten willens ohn einsetzung der erben
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 171r
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- Belegtext:
vnderscheyd eins testaments vnd codicills. im testament mag etwan ein vnrichtige einsetzung vnnd erbung geschehen, aber im codicill mag kein ersetzung noch einsetzung, den rechten
erben nachtheylig, geschehen. im testament werden rechtlich erfordert vij gezeugen zubitten. im codicil ist gnueg mit v, ob sie gleich nicht darzue gebetten. das letst testament hebt auff das erste,
... aber das letst codicill ist nicht wider das erst, noch machet es nichtig, es sey dann mit außgetruckten worten wider dasselbig, vnnd ist nicht zweyen widerwertigen codiciln zu glauben
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 171v
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- Datierung: 1573
Fundstelle: Wesener,ErbrechtÖsterr. 155
- Datierung: 1609
Region/Autor/Textsorte:
Vorarlberg
Fundstelle: ÖW. XVIII 338
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- Belegtext:
es mag ein jeder, der syn ... testament ... vfgericht hat, daßelbig ... durch ein codicill (welches ein kleyner letster wil ist) ... mehren oder minderen
Datierung: 1622
Fundstelle: BruggStR. 241
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1747
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 327
Wort danach: Kogge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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