Wort davor: Koch
Kochamt
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
ursprünglich das für die Dienstleistung eines Kochs (I) geschaffene und mit Landbesitz ausgestattete Amt, das sich später verselbständigt.
- Belegtext:
so sind zwue kochampt zwen zimmerampt ain brueampt ein heitzampt, die sind all erschetzig einem probst vnd der luiten erb
Datierung: um 1400
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 38 (1883) 37
- Datierung: 1490
Fundstelle: CTradWestf. IV 271
- Datierung: 1768/69
Fundstelle: IserlohnUB. 314
- Datierung: 1802/03
Fundstelle: UnnaHeimatb. 26
Wort danach: Kochgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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