Wort davor: Koch

Kochamt
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: ursprünglich das für die Dienstleistung eines Kochs (I) geschaffene und mit Landbesitz ausgestattete Amt, das sich später verselbständigt.

Wort danach: Kochgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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