Wort davor: Kobelgut

Koberbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: im Elsaß gerichtliche Urkunde, die den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners ermöglicht.
vgl. Erkoberungsbrief.
Wortbildungshinweis: zu erkobern (II).

Wort danach: kobern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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