Wort davor: Knoblauchzehnt

Knochen
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Bedeutung wie neuhochdeutsch, hier im älteren Rechtsbrauch als Relikt des Bahrrechts (I): die Knochen des Erschlagenen bluten bei Berührung durch den Mörder.

Wort danach: Knochenhauer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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