Wort davor: Knechtland
Knecht(e)lehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
ursprünglich nur in männlicher Erbfolge vererbbares Lehen.
Wortbildungshinweis: zu
Knecht (I).
- Belegtext:
haben ir solche obgeschriben gute auch also czu knechtlehen verliehen
Datierung: 1412
Fundstelle: CDBrandenb. I 23 S. 153
- Belegtext:
[d. Ehefrau vermacht ihrem Gatten Güter u. Dörfer] czu gleichin gesamptin knechtelehen, also das her, seine erbin ... tachtere vnd sone czu gleichim gesamptin
knechtelehen die vorbenante helfte ... haben sulle
Datierung: 1421
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
[Bitte an d. sächs. Fürsten,] daß sie seiner tochter Arnstete schloß vnd stad ... halb zu knechte lehin lihen ... wolten
Datierung: 1428
Fundstelle: Haltaus 1106
- Datierung: 1472
Fundstelle: MittNordbExk. 15 (1892) 228
- Datierung: 1543
Fundstelle: HistBeitrPreuß. I 99
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wihr wolten ihme vnd seinen leibeßerben sein gutt ... zu knecht- vnd mägde-lehen genediglich lehnen
Datierung: 1617
Fundstelle: StArchBresl.
Wort danach: Knechtleibeigenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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