Wort davor: Knechtseid

Knecht(s)geld, Knechtegeld
Wortklasse: Neutrum

Knecht(s)geld (I)
Erklärung: Abgabe.

Knecht(s)geld (I 1)
Erklärung: auf Leibeseigenschaft beruhende, später nur noch eine Anerkennungsgebühr für das Herrschaftsverhältnis darstellende Abgabe.

Knecht(s)geld (I 2)
Erklärung: Abgabe zur Anerkennung der Gerichtsgewalt.
Knecht(s)geld (I 3)
Erklärung: Abgabe zur Unterhaltung von Kriegsknechten.
Knecht(s)geld (I 4)
Erklärung: Handwerkerabgabe.
Knecht(s)geld (I 5)
Erklärung: Abgabe für die Gewinnung des Amtsschutzes und Eintragung in das Knechtebuch (II), ursprünglich wohl wie Knechtsgeld (I).
Knecht(s)geld (I 6)
Erklärung: das insbesondere aus Strafgeldern hervorgegangene Vermögen der in einer Bruderschaft zusammengefaßten männlichen Jugend im siebenbürgischen Dorf Scharosch.
Knecht(s)geld (II)
Erklärung: Entlohnung der Knechte (III).

Wort danach: Knecht(s)gilde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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