Wort davor: Knebel

knebeln
Wortklasse: Verb

knebeln (I)
Erklärung: fesseln, die Glieder zusammenbinden, mit einem Knebel (I 2 a) versehen.

knebeln (II)
Erklärung: in übertragener Bedeutung: unterdrücken, niederzwingen.

Wort danach: Knecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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