Wort davor: Knarz
Knebel
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
aus germ. *knab- 'Stock, Knüppel, Klotz'.
Knebel (I)
Erklärung:
Holzstück, Pfahl beim Strafvollzug.
Knebel (I 1)
Erklärung:
größeres Querholz, Sitzstange.
Knebel (I 2)
Erklärung:
kurzer, dicker Pflock, meist in Verbindung mit verschlungenem Strick.
Knebel (I 2 a)
Erklärung:
Mundknebel, wie Klotz (I).
- Belegtext:
ime dermassen durch den zichtiger peinlich gezichtiget, das khain glid pei dem anderen pelieben, in summa: ime gar khnebl ins maul gepunden, das er nit schrayen megen
Datierung: 1518
Fundstelle: Müller,LGHirschberg 312 Anm. 4
- Belegtext:
do hott ihr der scharfrichter einen knebel ins maul gelegt
Datierung: 1576
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 671
- Belegtext:
leuten, welche bey gewaltthaten nicht schreyen sollen, bindet man einen knebel, d.i. ein kurzes dickes querholz, in den aufgesperrten mund
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1657
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Knebel (I 2 b)
Erklärung:
zum Abziehen der Kopfhaut.
- Belegtext:
ist ein tagdieberey minder denn drey silling werth, so gehet sie zu haut vnd zu har, das ist, das man einen zu der staupen schlegt vnd windet jm die har mit einer kluppen oder knebel aus dem heupt
Datierung: 1553
Fundstelle: SspGl.(Dresden 1553) 100r
Knebel (I 2 c)
Erklärung:
zum Anziehen des Strickes beim Erhängen.
Knebel (II)
Erklärung:
wie Kerbholz (I).
Wort danach: knebeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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