Wort davor: kluften

Kluftgeld
Wortklasse: Neutrum

Kluftgeld (I)
Erklärung: Abgabe an die oder von der Kluft ( II und III).

Kluftgeld (II)
Erklärung: Anzahlung auf Brennholz von bestimmter Länge, das aus den königlichen preußischen Wäldern zum Verkauf an die Bevölkerung freigegeben ist.
sprachliche Erläuterung: zu Kluft Holzscheit.

Wort danach: Kluftgenosse

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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