Wort davor: Klostervogtei
Klostervorsteher
Wortklasse: Maskulinum
Klostervorsteher (I)
Erklärung:
leitender Klostergeistlicher (vornehmlich Abt, Prior).
- Belegtext:
obschon viel der meynung seynd, es koenne kein bischoff, praelat oder klostervorsteher ohne des papsts vorwissen einen protectoren erwaehlen, ... so ... seynd ... exempla in contrarium vorhanden
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 632
- Belegtext:
superioren und vikarios oder wie sonst die zweiten klostervorsteher genannt werden
Datierung: 1784
Fundstelle: HdbchÖstGes. VI 526
- Belegtext:
klostervorsteher sollen zu vermeidung ... unterschleifes ... eigenhaendig mit dem konvent unterschreiben
Datierung: 1787
Fundstelle: LexÖstVerordn. 184
Klostervorsteher (II)
Erklärung:
Klosterverwalter.
Wort danach: Klosterwahl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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