Wort davor: Klostervogtei

Klostervorsteher
Wortklasse: Maskulinum

Klostervorsteher (I)
Erklärung: leitender Klostergeistlicher (vornehmlich Abt, Prior).

Klostervorsteher (II)
Erklärung: Klosterverwalter.

Wort danach: Klosterwahl

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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