Wort davor: Klostervogt
Klostervogtei
Wortklasse: Femininum
Klostervogtei (I)
Erklärung:
Amt eines Klostervogts (I).
- Belegtext:
[Übschr.:] von den kloster-voigteyen
Datierung: 1669
Fundstelle: Weinart I 404
[weitere Angaben: vgl. ebd. 402-558]
- Belegtext:
vogthey in jurisdictional verstand, welche sonst uhrspringlich eine blose defension, schutz und schirm bedeutet und von den closter-vogtheyen und ihrer gerechtigkeit den anfang genommen hat
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 687
- Belegtext:
die cloester- und staett-vogtheyen nicht in allem miteinander uebereinkommen
Datierung: 1756
Fundstelle: Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 78
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1807
Fundstelle: Cleß,KirchlLGWürt. II 1 S. 223
Klostervogtei (II)
Erklärung:
zum Kloster Uetersen gehörender Bezirk.
Klostervogtei (III)
Erklärung:
Abtei.
Wort danach: Klostervorsteher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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