Wort davor: Klostervisitator

Klostervogt
Wortklasse: Maskulinum

Klostervogt (I)
Erklärung: Schirmherr eines Klosters ( I/ II) und dessen Vertreter, in protestantischen Gebieten obrigkeitlicher Beamter, der die weltlichen Rechtsgeschäfte des Klosters besorgt.
vgl. Kast(en)vogt (I), Kirch(en)vogt (III), Vogt.

Klostervogt (II)
Erklärung: Abt.
Klostervogt (III)
Erklärung: dem Klosterstand angehörender Klosterrichter.

Wort danach: Klostervogtei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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