Wort davor: Klostertochter
Klosteruntertan, Klostersuntertan
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
die einem Kloster ( I/ II) oder
einer Klosterverwaltung als Grund- oder Gerichtsherrn unterworfene, abgabe- und dienstpflichtige Person.
- Belegtext:
alle unsere closter- und aemter-unterthanen ... in solche contribution gezogen werden
Datierung: 1572
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei 110 S. 16
- Datierung: 1643
Fundstelle: HambGSamml. III 40
- Datierung: 1656
Fundstelle: Meichelbeck,Ben. II 264
- Datierung: 1669
Fundstelle: BambBer. 66 (1908) 390
- Datierung: 1669
Fundstelle: Weinart I 459
- Datierung: 1722
Fundstelle: CCHolsat. II 1246
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1722
Fundstelle: CStSlesv. II 796
- Belegtext:
die closter-unterthanen sind mit ungewoehnlichen fuhren, mit jagden und andern oneribus ueber die gebuehr nicht zu beschweren
Datierung: 1757
Fundstelle: CCHolsat. Nebenbd. II 1744
- Belegtext:
die praelaten in Wuertemberg waren ihrer closters-unterthanen grund- und gerichtsherren
Datierung: 1768
Fundstelle: Moser,Staatsschriften 205
- Datierung: 1786
Fundstelle: Montag,AbteiEbrach 70
- Belegtext:
die klosterunterthanen zuweilen von zwei oder gar drei weltlichen herren zugleich besteuert werden wollten, davon einer etwa der schutzherr, der andere ... der grundherr ... und
der dritte ... ein besonderer gerichtsherr des besitzers war
Datierung: 1793
Fundstelle: Lang,Steuerverf. 240
Wort danach: Klosterverbitter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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