Wort davor: Klostertochter

Klosteruntertan, Klostersuntertan
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: die einem Kloster ( I/ II) oder einer Klosterverwaltung als Grund- oder Gerichtsherrn unterworfene, abgabe- und dienstpflichtige Person.

Wort danach: Klosterverbitter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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