Wort davor: Klosterstelle
Klostersteuer
Wortklasse: Femininum
Klostersteuer (I)
Erklärung:
vom Landesherrn von Klöstern ( I/ II)
und/oder Klosteruntertanen geforderte Abgabe beziehungsweise Steuer.
- Belegtext:
wir ... pfallentzgraffen zu Rhein ... haben angenommen ein closterstewr ab der pfaffheit gut und ab ihren leuten in unserm lande, da wir nicht recht zu hatten, ... und waren auch darumb kommen in offen bann
Datierung: 1323
Fundstelle: MBoica 28, 2 S. 429
- Belegtext:
ex proprio steuer heißt in der obern Pfalz so viel als in Bayern die kloster- oder praelatensteuer
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 383
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1770
Fundstelle: NCCPruss. IV 6793
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Klostersteuer (II)
Erklärung:
Abgabe eines Klosters an den Bischof.
- Belegtext:
die klostersteuer ... oder das subsidium charitativum
Datierung: 1834
Fundstelle: Weigand,AbteiEbrach 106
Wort danach: Klosterstift
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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