Wort davor: Klosterstelle

Klostersteuer
Wortklasse: Femininum

Klostersteuer (I)
Erklärung: vom Landesherrn von Klöstern ( I/ II) und/oder Klosteruntertanen geforderte Abgabe beziehungsweise Steuer.

Klostersteuer (II)
Erklärung: Abgabe eines Klosters an den Bischof.

Wort danach: Klosterstift

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