Klosterrichter
Wortklasse: Maskulinum
Klosterrichter (I)
Erklärung:
Verwaltungsbeamter und insbesondere Gerichtshalter in einem klösterlichen Herrschaftsbereich.
Wort danach: Klosterroggen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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