Klosterrechnung, Klostersrechnung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
(jährliche) Rechnungslegung von Klöstern (II) und Verwaltungen (ehemaligen) Klosterguts
bei den vorgesetzten Behörden; Akt der Rechnungslegung und dessen Niederschrift.
Wort danach: Klosterrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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