Wort davor: Klosterprivileg
Klosterpropst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
leitender 1Geistlicher in katholischem (Kloster-, Stifts-) Kapitel ( III
1 und 2), auch mit geistlichen und weltlichen Aufgaben befaßter (Ordens-) Geistlicher in katholischem Frauenkloster oder weltlicher Verwaltungs-
und Gerichtsbeamter in protestantischem Frauenkloster.
- Belegtext:
[wir Pfalzgraf] gebieten ... allen kirchenverwaltern, closterpröbsten, schaffnern ..., de facto und ohne recht alienirten kirchguetern widerumb on ... rechtlichen
proceß ... zu würcklicher restitution zu verhelfen
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Oberschwaben
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 227
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll die wahl und nomination des kloster-probstes hinfuehro bey den conventualen und buergermeistern ..., die confirmation aber des erwehleten closterprobstes bey den regierenden landes-fuersten seyn
Datierung: 1581
Fundstelle: Cramer,Neb. 112 S. 547
- Belegtext:
kam der titul, dignitaet und wuerde der kloster-proebste auf, welche ... nicht nur wie vorhin die beichtvaeter mit beichtehoeren, meßhalten und andern sacris den convent versorget
..., sondern dergestalt der kloster-probstey vorstehen, daß sie auch in gerichtssachen und verhoerungen der partheyen dem kloster-voigt vor- und beysitzen, in policey-proceß und rechtssachen dem kloster-voigte
fuerschreiben, ziel und maaßgeben, was selbe an einem andern orte thun ... sollen
Datierung: 1669
Fundstelle: Weinart I 539
- Datierung: 1757
Fundstelle: CCHolsat. Nebenbd. II 362 iV. 1752f.
Wort danach: Klosterpropstei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten